Liebe Studierende,
herzlich willkommen an der Universität Erfurt! Hier kurz und knapp wichtige Hinweise für Ihren Studienstart.
Die Universität Erfurt bietet ein gestuftes Studiensystem mit Bachelor- und Master-Studiengängen (BA/MA) an. Zunächst absolvieren Sie ein grundständiges Bachelor-Studium, den sogenannten Zwei-Fach-Bachelor.
Das bedeutet: Man kombiniert ein Hauptfach mit einem Nebenfach. Während das Hauptfach den fachlichen Schwerpunkt bildet, ergänzt das Nebenfach das Studium inhaltlich und eröffnet zusätzliche Perspektiven. Der Studienumfang im Nebenfach ist geringer als im Hauptfach.
In das Hauptfach integriert ist das Studium Fundamentale. Es ist ein Kernelement des Erfurter Bachelor-Konzeptes.
Im Mittelpunkt stehen die inhaltliche Öffnung des Universitätsstudiums hin zur Praxis und die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen. Die Studierenden sollen nicht nur fachliche Kenntnisse erwerben, sondern auch wichtige Kernkompetenzen zur Bildung ihrer Persönlichkeit ausbilden.
Nach drei Jahren erreichen unsere Studierenden mit dem Bachelor ihren ersten akademischen Abschluss – als Einstieg in die berufliche Praxis oder als Grundlage für ein Master-Studium bzw. eine weitere wissenschaftliche Karriere.
Master- und Promotionsstudiengänge ermöglichen die wissenschaftliche Vertiefung eines Fachs oder eine anwendungsorientierte berufliche Spezialisierung.
Alle Studiengänge sind modular aufgebaut. Ein Modul ist eine thematisch und inhaltlich abgeschlossene Studieneinheit, die sich aus mehreren Teilmodulen zusammensetzen kann.
Innerhalb dieser Teilmodule werden konkrete Lehrveranstaltungen angeboten, wie z.B. Vorlesungen oder Seminare. Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab.
Eine Übersicht aller Module sowie deren Inhalte, Anforderungen und Prüfungsleistungen sind im Modulkatalog zusammengestellt. Dieser ist Bestandteil der Prüfungsordnung des jeweiligen Studiengangs.
Der zeitliche Arbeitsaufwand im Studium wird in Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) angegeben. Dieses europaweit einheitliche System macht Studienleistungen vergleichbar und transparent.
Ein Leistungspunkt (LP/ECTS) entspricht einem durchschnittlichen Arbeitsaufwand von 30 Stunden.
Darin enthalten sind nicht nur die Präsenzzeiten, sondern auch Zeiten der Vor- und Nachbereitung. Pro Semester sind im Vollzeitstudium in der Regel 30 Leistungspunkte (LP) vorgesehen. Das entspricht einem Gesamtarbeitsaufwand von etwa 900 Stunden, vergleichbar mit einer Vollzeitbeschäftigung von rund 40 Stunden pro Woche.
| Hauptfach | Nebenfach | ||
|---|---|---|---|
| 1. und 2. Semester | 30 LP/ECTS | 30 LP/ECTS | Orientierungsphase |
| 3. bis 6. Semester | 90 LP/ECTS | 30 LP/ECTS | Qualifizierungsphase |
| Summe | 120 LP/ECTS | 60 LP/ECTS |
Das Bachelor-Studium an der Universität Erfurt gliedert sich in eine Orientierungsphase (1.–2. Semester) und in eine Qualifizierungsphase (3.–6. Semester).
Im ersten Studienjahr, der sogenannten Orientierungsphase (O-Phase), sollen Sie sich mit dem Prüfungssystem der Universität Erfurt vertraut machen; feststellen, ob die von Ihnen gewählten Studienfächer Ihren Erwartungen entsprechen und sich in den gewählten Studienfächern bewähren.
Die Modulprüfungen (MP) der O-Phase müssen in beiden Fächern bestanden werden. Sind Sie im ersten Versuch nicht erfolgreich, können Sie diese nur einmal im selben Semester in einem zweiten Prüfungstermin wiederholen. Sind die notwendigen Modulprüfungen bestanden, steht dem Weiterstudieren in der Qualifizierungsphase nichts entgegen.
Die Qualifizierungsphase (Q-Phase) dient dazu, die Studieninhalte zu vertiefen und Ihren persönlichen Schwerpunkt zu setzen.
Sie können zum Ende Ihres ersten Studienjahres einmalig Ihr Haupt- und/oder Nebenfach wechseln. Dies ist in der Qualifizierungsphase i. d. R. nicht mehr möglich.
Wenn Sie in ein zulassungsbeschränktes Studienfach wechseln wollen, muss der Antrag auf Zulassung bis zum 15. Juli gestellt sein (Ausschlussfrist).
Für einzelne Studienfächer ist die Beherrschung von Fremdsprachen vorgeschrieben bzw. empfohlen. Die Anforderungen sind den jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Schon während der STET werden Einstufungstests für diese Fremdsprachen angeboten. Auskünfte über die Anforderungen, den Ablauf der Sprachtests und zum Sprachstudium sowie zu Ansprechpersonen erhalten Sie vom Sprachenzentrum.
Alle Fragen zu Ihrem Studium lassen sich immer mit den Prüfungs- und Studienordnungen (POen) sowie den beigefügten Modulbeschreibungen (Modulkatalog) beantworten.
Die für Sie geltenden Prüfungsordnungen sind in Ihrer Immatrikulationsbescheinigung aufgeführt, die Sie über das Studierendenportal aufrufen können.
In der Prüfungsordnung wird unter § 1 auf die für Ihr Studium geltende Rahmenprüfungsordnung (RPO) verwiesen, die die für alle Prüfungsordnungen übergreifenden Regelungen enthält.
Die Universität Erfurt sanktioniert Täuschungsversuche bei Prüfungen. Sie werden beim ersten Täuschungsversuch verwarnt! Schon der zweite Täuschungsversuch kann zum Verlust Ihres Prüfungsanspruches und damit zum Ende Ihres Studiums an der Universität Erfurt führen!
Farbig gestaltete Modullisten dienen als Inhaltsverzeichnis und Übersicht zum Modulkatalog. Rot gekennzeichnet ist dabei die Modulebene und blau die Teilmodulebene.
Bitte speichern Sie sich Ihre Prüfungsordnungen und die Modullisten ab und drucken diese ggf. aus, da diese Sie während der Studieneinführungstage und Ihres gesamten Studiums begleiten!
Ihre Lehrveranstaltungen für ein Semester finden Sie unter E.L.V.I.S. ®: Meine Lehrveranstaltungen (Vorlesungsverzeichnis). Sortiert nach Studienfächern, Modulen und Teilmodulen erhalten Sie hier zu den Lehrveranstaltungen alle Informationen. Diese werden bis zum Beginn der Belegungsfrist aktualisiert.
Der Einsatz von KI im Studium bietet viele Chancen. Generative KI, ein Teilbereich des maschinellen Lernens, kann Inhalte wie Texte und Bilder erstellen. Das bringt weitreichende Veränderungen für akademisches Arbeiten mit sich. Gut reflektiert, kann generative KI das Studium bereichern. Ihre Nutzung sollte aber immer als Unterstützung und Ergänzung und nicht als Ersatz für eigenständiges Lernen, Nachdenken und Argumentieren verstanden werden.
Die Universität Erfurt stellt ihren Studierenden eine entsprechende Handreichung zur Verfügung, die helfen soll, generative KI besser zu verstehen und reflektierter einzusetzen.
Die Teilnahmemöglichkeit an Pflichtveranstaltungen ist Ihnen im Studium an der Universität Erfurt garantiert, während der Besuch von Wahlpflichtveranstaltungen auf eine bestimmte Teilnehmerzahl beschränkt sein kann.
In diesen Fällen werden von den Fakultäten Anmeldeverfahren angeboten. Hierzu werden Sie im Vorlesungsverzeichnis oder direkt in den Lehrveranstaltungen informiert. Die Lehrenden entscheiden über die Zulassung zur Lehrveranstaltung in den ersten beiden Sitzungen.
Wenn die Anmeldung zu den gewählten Lehrveranstaltungen mit den Lehrenden in der ersten und zweiten Woche geklärt ist, müssen Sie innerhalb der dritten und vierten Vorlesungswoche über E.L.V.I.S.® die Belegung vornehmen, um sich zu den Lehrveranstaltungen und den Modulprüfungen verbindlich anzumelden.
Das Belegen über E.L.V.I.S.® wird Ihnen in den STET erläutert. Geben Sie Ihre Online-Belegung bitte erst dann ab, wenn Sie Ihre Belegungsplanung abgeschlossen haben, denn diese ist verbindlich und kann nicht geändert werden!
Alles Wichtige rund um die Modulprüfungen und -termine teilen Ihnen die Lehrenden in den ersten beiden Vorlesungswochen mit. Auch erwartete Studienleistungen und deren Termine sollten Sie schon zu Semesterbeginn in Ihren Stundenplan eintragen.
Modulprüfungen werden auch in der vorlesungsfreien Zeit angesetzt. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Wiederholung einer Modulprüfung nur zugelassen werden, wenn Sie zum ersten Prüfungstermin angetreten sind. Die Prüfer*innen sind nach der Rahmenprüfungsordnung verpflichtet, Modulprüfungsnoten,
d. h. ggf. auch die Noten der Wiederholungsprüfung, spätestens bis zum Beginn der Vorlesungszeit des Sommersemesters bzw. bis zum Ende der ersten Hälfte der vorlesungsfreien Zeit nach dem Sommersemester in E.L.V.I.S.® einzutragen.
Wenn Sie erkranken und absehbar ist, dass Sie wegen der Erkrankung an einer angesetzten Prüfung nicht teilnehmen bzw. den Abgabetermin einer schriftlichen Prüfungsleistung nicht einhalten können oder wenn Sie krankheitsbedingt eine anwesenheitspflichtige Lehrveranstaltung verpassen, sollten Sie sofort eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen.
Diese*r kann auf dem von Ihnen vorausgefüllten Formular „Krankheitsanzeige“ Ihre krankheitsbedingte Prüfungsunfähigkeit bestätigen. Diese Unterlagen müssen Sie unverzüglich an das Dezernat 1: Studium und Lehre (ggf. Hausfristbriefkasten am Haupteingang) oder als Fotoscan an pruefungsangelegenheiten@uni-erfurt.de senden.
Die Krankheitsanzeige muss i. d. R. innerhalb von drei Werktagen (Montag bis Samstag) eingegangen sein. Entscheidend für den fristgerechten Eingang ist nicht Ihr Prüfungs-, Abgabe- bzw. Lehrveranstaltungstermin, sondern der Zeitpunkt der Feststellung der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit.
Nur wenn Ihr Antrag fristgerecht eingegangen ist, wird Ihr Fehlen entschuldigt. Bei einem stationären Aufenthalt reicht zur Glaubhaftmachung eine Liegebescheinigung des Krankenhauses.
Können Sie eine Prüfung aufgrund der Betreuung Ihres kranken Kindes nicht antreten, ist die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ ausreichend.
Über entschuldigtes Fehlen werden Sie und Ihre Prüfer*innen sowie die Lehrenden der Lehrveranstaltungen, die Sie im aktuellen Semester belegt haben, per E-Mail informiert. Stand im Zeitraum des entschuldigten Fehlens eine Prüfung an, werden die Prüfer*innen einen neuen Prüfungs- bzw. Abgabetermin festlegen.
Die sogenannte „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber“ reicht als Glaubhaftmachung eines Entschuldigungsgrundes grundsätzlich nicht aus!
Praktika ergänzen Ihr Studium um berufliche Praxis. Sie sollten i.d.R. in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Praktika sind in einzelnen Studienfächern und im Studienbereich Studium Fundamentale als berufsfeldorientierende praktische Tätigkeit vorgesehen.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Modulkatalog Ihres Hauptfachs.
Zur Fortsetzung des Studiums müssen Sie sich jedes Semester zurückmelden und den Semesterbeitrag zahlen. Die genauen Informationen dazu erhalten Sie zu Beginn der Rückmeldefrist per E-Mail. Der Zahlungseingang gilt als Antrag auf Rückmeldung.
Geht der Betrag erst nach dem letzten Rückmeldetag auf dem Universitätskonto ein und/oder liegen weitere Sperren für die Rückmeldung vor, werden 20 Euro Säumnisgebühr fällig. Erst, wenn auch die Säumnisgebühr eingegangen ist, können Sie zurückgemeldet werden.
Nach vollständigem Zahlungseingang erhalten Sie, sofern keine weiteren Sperren für die Rückmeldung vorliegen, eine E-Mail, dass Sie zurückgemeldet sind und dass Sie sich im Studierendenportal Ihre Immatrikulationsbescheinigung ausdrucken können. Darüber hinaus müssen Sie den Gültigkeitszeitraum Ihrer
thoska an den dafür vorgesehenen Validierungsautomaten verlängern.
Bitte halten Sie über das Studierendenportal Ihre Kontaktdaten (Adresse, Telefonnummer) immer aktuell.
Die Allgemeine Studienberatung (im Dezernat 1: Studium und Lehre ) informiert und berät Sie zu allgemeinen Studienthemen, hilft beim Einstieg ins Studium sowie bei Schwierigkeiten, die im Verlauf des Studiums auftreten können und unterstützt beim Einstieg ins Berufsleben. Dabei kooperiert sie mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit.
Auskünfte zu:
Auskünfte zu:
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Für die fachliche Beratung während des Bachelor-Studiums stehen Ihnen ein*e Mentor*in (Professor*in oder ein*e akademische*r Mitarbeiter*in aus dem Hauptfach) zur Seite.
Mit der*dem Mentor*in können Sie z. B. Ihren persönlichen Studien- und Prüfungsplan besprechen. Sie bzw. er steht auch für viele weitere Fragen rund um die Studienplanung im Hauptfach (Schwerpunktsetzung, Praktikumsplanung, Auslandsaufenthalt, etc.) oder auch im Studium Fundamentale zur Verfügung. Die Teilnahme am Mentoring-Programm ist übrigens verpflichtend.
Näheres dazu erfahren Sie während der STET.
Ergänzend dazu bietet Ihnen die Studienfachberatung bei fachlichen Fragen rund um Ihr Studienfach Unterstützung. Die jeweilige Ansprechperson finden Sie auf der Website Ihres Studienfachs.
Auskünfte zu:
Für Fragen rund um die digitale Lehre (z. B. Moodle, Webex) und Prüfungen (z. B. WiseFlow) gibt es eine Webseite mit den wichtigsten Informationen, Anleitungen und Kontakten. Die Universität Erfurt bietet zahlreiche digitale Tools und Portale, die mit dem Uni-Konto verbunden sind.
Nutzen Sie auch den Moodle-Raum „Uni Erfurt Digital Studieren“, in dem Sie sich über digital gestützes Lernen informieren und austauschen können.
Studium und Kinderbetreuung unter einen Hut zu bekommen, ist für studierende Eltern eine besondere Herausforderung. Die Universität Erfurt hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, sie bestmöglich zu unterstützen. Die Uni trägt seit 2005 das von der Hertie-Stiftung initiierte Siegel „Familiengerechte Hochschule“.
Neben Informationen und Tipps zur Studienorganisation und -finanzierung finden Sie auf unserer Webseite einen Überblick über die Möglichkeiten der Kinderbetreuung in Erfurt, über Angebote des Studierendenwerks Thüringen und der Erfurter Hochschulen sowie über weitere lokale Angebote. Für Orientierung sorgen zudem eine Checkliste für Behördengänge vor und nach der Geburt sowie Campuspläne mit wichtigen Anlaufstellen für (studierende) Eltern.
Als werdende Mutter stehen Sie unter besonderem gesetzlichen Schutz. Dieser gilt auch im Studium. Nutzen Sie hierfür das Formular zur Anzeige einer Schwangerschaft. Sie werden im Dezernat 1: Studium und Lehre zu dieser besonderen Studiensituation individuell beraten.
Das passende Studium für sich zu finden, ist nicht immer einfach. Studieninteressierte mit längerfristigen Beeinträchtigungen (z. B. des Hörens, Sehens, Sprechens sowie des Haltungs- und Bewegungsapparats), mit chronisch somatischen und psychischen Erkrankungen sowie Teilleistungs- und Autismus-Spektrum-Störungen benötigen insbesondere Informationen zu den Fragen:
Anlaufstelle bei diesen Fragen ist der Diversitätsbeauftragte der Universität Erfurt, der vom Dezernat 1: Studium und Lehre unterstützt wird. Der Beauftragte berät Sie in studienbezogenen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Ihrer Beeinträchtigung stehen, und hilft Ihnen gern, den Überblick zu behalten und die Informations- und Beratungsangebote zu finden, die Ihre speziellen Fragen beantworten bzw. Ihre Anliegen differenziert klären können.
Die Allgemeine Sozialberatung (ASB) des Studierendenwerks Thüringen bietet Ihnen Orientierungs- und Entscheidungshilfen sowie Informationen zu allgemeinen Themen rund ums Studium.
Auskünfte zu:
Die Psychosoziale Beratung (PSB) können alle Studierenden der Hochschulen Thüringens kostenlos in Anspruch nehmen, die das Bedürfnis haben, mit einer neutralen Person über sich, ihre Situation und ihre Probleme zu sprechen und weitere Unterstützung zu erfahren.
Ratsuchende – einzelne Personen oder Paare – können sich sowohl mit studienbedingten Problemen als auch in persönlichen Konfliktsituationen an die Mitarbeiter*innen wenden. Die psychosoziale Beratung wird auf Anfrage auch in englischer Sprache angeboten.
Das Studierendenwerk Thüringen bietet fachkundige, kostenfreie Rechtsberatung für alle Studierenden an. Sie werden von unabhängigen Rechtsanwält*innen während der Vorlesungszeit durchgeführt. Hierfür wurden Anwaltskanzleien mit möglichst breit gefächerten Fachkompetenzen ausgewählt.
Bei Fragen, Anregungen und Kritik zu Geschlechtergerechtigkeit sowie zur Vereinbarkeit von Studium/Arbeit und Familie steht Ihnen das Gleichstellungs- und Familienbüro zur Seite. Die Gleichstellungsbeauftragten beraten Sie zudem nach Erfahrungen mit sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt.
Hilfe in allen studentischen Belangen bietet auch der Studierendenrat (StuRa). Er ist die zentrale Studierendenvertretung der Hochschule, die von den Studierenden direkt gewählt und durch Referate, die sich besonderen Themen widmen, strukturiert ist. An manchen Hochschulen wird der StuRa auch als Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA) bezeichnet.
Fachschaften sind die studentischen Vertretungen der Studierenden, die für ein Studienfach eingeschrieben sind. Der Fachschaftsrat macht Ihre Interessen gegenüber der Fakultät geltend. Sie können sich auch selbst in Ihrem Fachschaftsrat engagieren.
Die kennen sich aus: Unsere Campus Spezialist*innen sind Studierende der Universität Erfurt, die Ihnen Fragen rund um Studium und Leben in der Hochschulstadt Erfurt beantworten oder Ihnen den Campus bei einer persönlichen Führung zeigen. Und wissen sie selbst einmal nicht weiter, vermitteln sie Ihnen die richtigen Ansprechpersonen.
Damit Sie sich bestens auf das Studium vorbereiten können, haben wir für Sie eine Checkliste zur Orientierung erstellt. Sie können es kaum erwarten, dann beginnen Sie doch schon mal mit der Checkliste "Vor den Studieneinführungstagen".
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