Je nach Studienabschluss gelten unterschiedliche Regelungen und Verfahren. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den einzelnen Abschlussarten der Universität Erfurt. Von Bachelor und Master über Master of Education bis hin zu weiteren Abschlüssen. Wählen Sie Ihren Abschluss aus, um die für Sie relevanten Hinweise und Informationen aufzurufen.
Dienstag, 19. Mai 2026; 10:15 Uhr bis 11:00Uhr, online über Webex
Wiederholungsveranstaltung
Mittwoch, 20. Mai 2026; 14:15 Uhr bis 15:00 Uhr, online über Webex
Wir ermitteln ab der 12. Kalenderwoche (Wintersemester) und ab der 38. KW (Sommersemester) anhand Ihres Notenberichts und gemäß den Regeln ihrer Prüfungsordnung den Abschluss mit der bestmöglichen Abschlussnote.
In E.L.V.I.S. wird mit Ablauf ihrer Regelstudienzeit unter sonstige Nachweise angezeigt, dass Sie für die Bachelor-Auswertung im aktuellen Semester vorgesehen sind.
Zusätzlich senden wir ihnen ca. in der Mitte des Semesters eine E-Mail, die über die Auswertung informiert.
Ist die Auswertung unter sonstige Nachweise nicht vermerkt, können Sie diese beantragen. Es ist dabei keine Mindeststudienzeit einzuhalten. Der Antrag auf Studienauswertung muss in einem Sommersemester bis spätestens 20.08. bzw. in einem Wintersemester bis spätestens 20.02. an pruefungsangelegenheiten@uni-erfurt.de gestellt worden sein. Der Eingang wird an ihre Universitäts-E-Mail-Adresse bestätigt.
Wenn noch nicht alle Ihre Leistungen des Auswertesemesters in E.L.V.I.S. verbucht sind, können wir Ihre Auswertung nicht vollständig durchführen. In diesem Fall wird Studium und Lehre ihre Auswertung solange zurückstellen, bis alle Leistungen in ihrem Studierendendaten verbucht worden sind.
Wenn Sie feststellen, dass alle Ihre Leistungen verbucht wurden, können Sie uns per E-Mail darüber informieren.
Die Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen, die sie an anderen (ausländischen) Hochschulen erbracht haben, sollten unverzüglich nach Vorliegen in den Fakultäten beantragt werden. Sollte die Anerkennung zum Zeitpunkt der Studienauswertung noch nicht in ELVIS verbucht sein, so informieren sie das Dezernat 1 diesbezüglich umgehend.
Wenn Sie zum Auswertungszeitpunkt noch nicht alle erforderlichen Leistungen erbracht haben, erhalten Sie einen Feststellungsbescheid. Aus diesem ergibt sich in welchem Bereich noch Leistungen nachzuweisen sind. In diesem Fall sollten Sie sich zu Beginn des folgenden Semesters im Dezernat 1: Studium und Lehre und ihrer Prüfungsordnung informieren, welche Studienleistungen und Modulprüfungen noch offen sind und wieviel Zeit die Prüfungsordnung gewährt, um die fehlenden Leistungen nachzuholen.
Konnte das Bestehen nicht festgestellt werden, werden Sie bei den Auswertungen in den Folgesemestern weiter berücksichtigt.
Unmittelbar nach Feststellen des Bestehens werden die digital signierten Graduierungsdokumente, bestehend aus Urkunde, Zeugnis und Diploma Supplement, umgehend erstellt und Ihnen per E-Mail zugesandt.
Bitte halten Sie dafür ca. 2 MB freien Speicherplatz in ihrem Universitäts-E-Mail-Account vor.
Ihr Studierendenstatus besteht bis zum Ende des Semesters in dem Sie Ihr Zeugnis erhalten.
Sie können die Exmatrikulation jederzeit nach dem Tag der letzten Prüfung, d.h. nach Ablegen bzw. Einreichen der Prüfungsleistung, beantragen. Beachten Sie bitte, dass eine rückwirkende Exmatrikulation (zum Semesterbeginn) nicht möglich ist.
Ihr Bestehen wird im Rahmen der Auswertungsphase Ende März bzw. Ende September festgestellt. Danach erfolgt die Erstellung ihrer Graduierungsdokumente sowie der Versand per E-Mail.
Donnerstag, 21. Mai 2026; 16:15 Uhr bis 17:00 Uhr, online über Webex
Wiederholungsveranstaltung
Mittwoch, 27. Mai 2026; 17:30 Uhr bis 18:15 Uhr, online über Webex
Wir ermitteln ab der 11. Kalenderwoche (Wintersemester) und ab der 37. KW (Sommersemester) anhand Ihres Notenberichts und gemäß den Regeln ihrer Prüfungsordnung den Abschluss mit der bestmöglichen Abschlussnote.
In E.L.V.I.S. wird mit Ablauf ihrer Regelstudienzeit unter sonstige Nachweise angezeigt, dass Sie für die Bachelor-Auswertung im aktuellen Semester vorgesehen sind.
Zusätzlich senden wir ihnen ca. in der Mitte des Semesters eine E-Mail, die über die Auswertung informiert.
Ist die Auswertung unter sonstige Nachweise nicht vermerkt, können Sie diese beantragen. Es ist dabei keine Mindeststudienzeit einzuhalten. Der Antrag auf Studienauswertung muss in einem Sommersemester bis spätestens 20.08. bzw. in einem Wintersemester bis spätestens 20.02. an pruefungsangelegenheiten@uni-erfurt.de gestellt worden sein. Der Eingang wird an ihre Universitäts-E-Mail-Adresse bestätigt.
Wenn noch nicht alle Ihre Leistungen des Auswertesemesters in E.L.V.I.S. verbucht sind, können wir Ihre Auswertung nicht vollständig durchführen. In diesem Fall wird Studium und Lehre ihre Auswertung solange zurückstellen, bis alle Leistungen in ihrem Studierendendaten verbucht worden sind.
Wenn Sie feststellen, dass alle Ihre Leistungen verbucht wurden, können Sie uns per E-Mail darüber informieren.
Die Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen, die sie an anderen (ausländischen) Hochschulen erbracht haben, sollten unverzüglich nach Vorliegen in den Fakultäten beantragt werden. Sollte die Anerkennung zum Zeitpunkt der Studienauswertung noch nicht in ELVIS verbucht sein, so informieren sie das Dezernat 1 diesbezüglich umgehend.
Wenn Sie zum Auswertungszeitpunkt noch nicht alle erforderlichen Leistungen erbracht haben, erhalten Sie einen Feststellungsbescheid. Aus diesem ergibt sich in welchem Bereich noch Leistungen nachzuweisen sind. In diesem Fall sollten Sie sich zu Beginn des folgenden Semesters im Dezernat 1: Studium und Lehre und ihrer Prüfungsordnung informieren, welche Studienleistungen und Modulprüfungen noch offen sind und wieviel Zeit die Prüfungsordnung gewährt, um die fehlenden Leistungen nachzuholen.
Konnte das Bestehen nicht festgestellt werden, werden Sie bei den Auswertungen in den Folgesemestern weiter berücksichtigt.
Unmittelbar nach Feststellen des Bestehens werden die digital signierten Graduierungsdokumente, bestehend aus Urkunde, Zeugnis und Diploma Supplement, umgehend erstellt und Ihnen per E-Mail zugesandt.
Bitte halten Sie dafür ca. 2 MB freien Speicherplatz in ihrem Universitäts-E-Mail-Account vor.
Ihr Studierendenstatus besteht bis zum Ende des Semesters in dem Sie Ihr Zeugnis erhalten.
Sie können die Exmatrikulation jederzeit nach dem Tag der letzten Prüfung, d.h. nach Ablegen bzw. Einreichen der Prüfungsleistung, beantragen. Beachten Sie bitte, dass eine rückwirkende Exmatrikulation (zum Semesterbeginn) nicht möglich ist.
Ihr Bestehen wird im Rahmen der Auswertungsphase Ende März bzw. Ende September festgestellt. Danach erfolgt die Erstellung ihrer Graduierungsdokumente sowie der Versand per E-Mail.
Der Antrag auf Ausgabe des Themas der Masterarbeit ist mit dem dafür vorgesehenen Formular im Dekanat der Fakultät abzugeben, die das Programm anbietet. Von dort wird er an die Master-Prüfungsausschussvorsitzende, bzw. den Master-Prüfungsausschussvorsitzenden der Fakultät weitergeleitet.
Für Masterarbeiten, die im Sommersemester geschrieben werden, endet die Antragsfrist am 15. März d. J., für Arbeiten im Wintersemester am 15. September d. J. Wenn der Antrag bearbeitet ist, wird der Kandidatin oder dem Kandidaten das Thema vom Prüfungsausschuss gestellt und der Bearbeitungszeitraum mit dem letztmöglichen Abgabetermin mitgeteilt. Verlängerungen aus gesundheitlichen oder anderen von der Kandidatin oder des Kandidaten nicht zu vertretenden Gründen sind direkt bei dem Master-Prüfungsausschussvorsitzenden zu beantragen.
Die Arbeit ist spätestens zu dem vom Master-Prüfungsausschuss festgesetzten Termin beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das Dekanat abzuliefern.
Der Antrag auf Ausgabe des Themas der Magisterarbeit ist mit dem dafür vorgesehenen Formular im Dekanat der Fakultät abzugeben, die das Programm anbietet. Von dort wird er an die Magister-Prüfungsausschussvorsitzende oder den Magister-Prüfungsausschussvorsitzenden der Fakultät weitergeleitet.
Für Magisterarbeiten, die im Sommersemester geschrieben werden, endet die Antragsfrist am 15. März d. J., für Arbeiten im Wintersemester am 15. September d. J. Wenn der Antrag bearbeitet ist, wird der Kandidatin oder dem Kandidaten das Thema vom Prüfungsausschuss gestellt und der Bearbeitungszeitraum mit dem letztmöglichen Abgabetermin mitgeteilt. Verlängerungen aus gesundheitlichen oder anderen von der Kandidatin oder dem Kandidaten nicht zu vertretenden Gründen sind direkt bei dem Magister-Prüfungsausschussvorsitzenden zu beantragen.
Die Arbeit ist spätestens zu dem vom MA-Prüfungsausschuss festgesetzten Termin beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über das Dekanat abzuliefern.
Informationen zum Antrag auf Ausgabe des Themas der Magisterarbeit finden Sie hier. Ihre Arbeit ist spätestens zu dem vom Prüfungsausschuss festgesetzten Termin bzw. ggf. vom Prüfungsausschuss verlängerten Termin im Prüfungssekretariat bei Frau Kunstmann, in der Villa, abzuliefern.
Studierende, die zur Auswertung anstehen, erhalten im September (bei Auswertung in einem Sommersemester) bzw. März (bei Auswertung in einem Wintersemester) eine E-Mail.
Mit dieser werden Sie aufgefordert, Ihre persönlichen Daten (Vornamen, Nachname sowie Geburtsdatum und -ort) zu überprüfen.
Sofern alle relevanten Studien- und Prüfungsleistungen vorliegen und das Bestehen durch die zuständigen Prüfungsausschüsse festgestellt wurde, wird Ihnen das Ergebnis der Auswertung postalisch zugesandt.