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Finanzielle Entlastung für Studierende: Sozialdarlehen müssen nur noch zur Hälfte zurückgezahlt werden

Studierende in Thüringen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, können seit Anfang April beim Studierendenwerk Thüringen einen Antrag auf ein zinsloses (von den Hochschulen unterstütztes) Sozialdarlehen bis maximal 800 Euro beantragen. Nun hat das Land beschlossen, die Hälfte dieser Kreditsumme zu übernehmen und die Darlehen somit in eine Corona-Finanzhilfe umzuwandeln.

Die Studierenden müssen folglich höchstens 400 Euro zurückzahlen. Diese Regelung gilt auch für die Studierenden, die bereits nach dem 01. April 2020 einen Vertrag über ein Sozialdarlehen in voller Höhe abgeschlossen haben, teilt jetzt das Studierendenwerk Thüringen mit. Dass den Studierenden die Rückzahlung der Darlehenssumme zur Hälfte erlassen bleibt, wird jedem Betroffenen vom Studierendenwerk mitgeteilt.

Die Antragstellung für eine hälftig bezuschusste Corona-Finanzhilfe kann ab sofort an asb@stw-thueringen.de erfolgen. Auf der Webseite des Studierendenwerks steht das entsprechende Antragsformular (deutsch und englisch) zur Verfügung. Ebenso wird darauf hingewiesen, welche Unterlagen für eine Beantragung erforderlich sind.

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