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Uni Erfurt veröffentlicht neue An-Institutsordnung

Die Universität Erfurt hat zum 30. Juni 2022 eine neue An-Institutsordnung veröffentlicht. Sie regelt alle Belange, die zur Anerkennung von Einrichtungen als „Institut an der Universität Erfurt“ (sogenannte An-Institute) erforderlich sind.

An-Institute dienen der Förderung der Zusammenarbeit zwischen der Wirtschaft bzw. Institutionen akademischer Bildung und Hochschulen. Als ein solches An-Institut können rechtlich selbstständige wissenschaftliche Einrichtungen außerhalb der Universität anerkannt werden, die in enger Zusammenarbeit mit der Universität forschen oder Zusatzangebote im Bereich der akademischen Bildung bereithalten. Ein An-Institut soll dabei das Spektrum von Forschung und Lehre der Universität ergänzen bzw. erweitern, unterscheidet sich jedoch von Instituten als "Untereinheit" der Hochschule sowie auch von den Instituten der wissenschaftlichen Organisationen.

Für die Anerkennung als An-Institut ist ein Antrag an den Präsidenten erforderlich, der beim Präsidialbüro (Dr. Katharina Held) eingereicht werden kann. Die neue Ordnung über die Anerkennung von Einrichtungen als „Institut an der Universität Erfurt” ist mit dem 30.06.2022 im Verkündungsblatt der Universität Erfurt veröffentlicht worden und auf der Website der Uni einsehbar.

Hintergrund der aktuellen Befassung war das Bestreben des Forschungsinstituts Point Alpha e.V., ein solches An-Institut der Universität Erfurt zu werden. Mit der Ordnung ist nun eine rechtliche Grundlage für einen entsprechenden Antrag sowie mögliche weitere Anträge in dre Zukunft geschaffen worden.