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"Wir meistern die Krise bislang ziemlich gut..."

Das Präsidium der Universität Erfurt hat sich in einem weiteren Schreiben an die Beschäftigten und Studierenden gewandt. Das Rundschreiben im Wortlaut...

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitarbeitende und Studierende, liebe Angehörige der Universität Erfurt, liebe Alle,

zunächst hoffen und wünschen wir, dass Sie und die Ihren bislang gesund und wohlbehalten diese schwere Zeit überstehen konnten. Wir wünschen auch weiterhin viel Kraft und alles erforderliche Glück. Bleiben Sie gesund.

Insgesamt befinden wir uns inmitten des wohl ungewöhnlichsten Semesters seit Wieder- und Neugründung der Universität Erfurt. Die Corona-Pandemie hinterlässt weltweit und auch an unserer Universität gewaltige Spuren. Dennoch meistern wir die Krise bislang ziemlich gut. Fast aus dem Stand ist es gelungen, ein weitgehend digitales Semester auf die Beine zu stellen und ein Hygiene-Schutzkonzept zu etablieren, sodass wir bisher keine Erkrankungen zu verzeichnen haben. Dafür ist vielen zu danken: dem Krisenstab unter Leitung des Kanzlers, dem Vizepräsidenten für Studienangelegenheiten Gerd Mannhaupt, dem Team des Rechenzentrums und der „Taskforce digitale Lehre“ für unsere raketenhaft gestarteten digitalen Werkzeuge, der gesamten Verwaltung für den laufenden Betrieb in schwierigen Zeiten, allen Lehrenden für ihre Bereitschaft zu neuen und ungewöhnlichen Studienformaten, dem Studierendenrat für sein außerordentliches Mittun in so vielerlei Hinsicht, allen Studierenden für ihre große Offenheit den neuen digitalen Formaten gegenüber und überhaupt allen für Solidarität und kollegiales Miteinander. Viele von Ihnen bewältigten im Home-Office und oft im Spagat zwischen Kinderbetreuung, familiären Verpflichtungen und beruflichen Anforderungen höchst beeindruckend diese Mehrfachbelastung. Und diejenigen, die vor Ort den Präsenzbetrieb absicherten, leisteten das ebenfalls unter erschwerten Bedingungen. Ihnen allen wollen wir sehr für ihren besonderen Einsatz danken. Es war und ist nicht leicht, den Lehrbetrieb auch unter Pandemiebedingungen am Laufen zu halten, aber dennoch gelingt es uns bestmöglich.

Am 4. Juni hat sich die Thüringer Landespräsidentenkonferenz in einem Beschluss für den laufenden Betrieb weiterhin zu einem im Wesentlichen digitalen Sommersemester bekannt und einen entsprechenden Beschluss gefasst - natürlich mit Verweis auf diverse hochschulindividuelle und erforderliche Präsenzformate unter Beachtung strenger Hygieneregeln etwa in unterschiedlichen Laborsituationen oder bei uns beim Lehramt Sport. Insofern bleiben wir bei den begonnenen digitalen Angeboten bis Vorlesungsende Mitte Juli. Eine Änderung der Organisationsform wäre für uns nicht nur mit Risiken verbunden, sondern auch ein viel zu großer organisatorischer Aufwand für nur wenige verbleibende Wochen, auch wenn das Pandemiegeschehen aktuell etwas ruhiger verläuft. Unabhängig davon haben wir bereits Zug um Zug die Universitätsbibliothek zur Nutzung wiedereröffnet und Seminarräume für das studentische Arbeiten auf dem Campus zur Nutzung des örtlichen W-LAN zur Verfügung gestellt.

Eine besondere Herausforderung sind gleichwohl die vor uns liegenden Prüfungen. Großklausuren mit Teilnehmenden im dreistelligen Bereich können wir nicht riskieren. Daher wollen wir Online-Prüfungen ermöglichen, für die wir aktuell eine geeignete Software erworben haben. Das Corona-Mantelgesetz des Landes gibt uns nun die hierfür erforderlichen rechtlichen Möglichkeiten an die Hand. Es hilft uns auch ansonsten spürbar in unserer Handlungsfähigkeit weiter. Dazu und zu den Bundesregelungen hier wesentliche Kernelemente:  

  • Sämtliche einschlägigen Landesbestimmungen gelten rückwirkend ab Beginn des laufenden Sommersemesters bis Ende des Wintersemesters 20/21.
  • Die Hochschulen sind ermächtigt, hinsichtlich ihrer Lehre und Prüfungen eigene Satzungen zu verfassen.
  • Gremien können rechtsgültig auch online stattfinden; hierfür ist eine Satzung zu erlassen. Ein Veto ist nur mit Mehrheit der Gremienmitglieder möglich.
  • Für Gremienmitglieder können Amtszeitverlängerungen um bis zu zwölf Monate eingeräumt werden, wenn sich Neuwahlen verzögern.
  • Studierenden wird ohne Semesterverlängerung ein Recht auf das Nachholen von Prüfungen aus dem Vorsemester in das Folgesemester auch ohne Neu-Immatrikulation eingeräumt.
  • Als Hilfe für Studierende stehen drei Möglichkeiten zur Verfügung: der Corona-Fonds des Landes zur Übernahme der Hälfte von Darlehen seitens des Studierendenwerks, ein zinsloser Kredit seitens des Bundes sowie der Nothilfefonds des BMBF (noch nicht verabschiedet).
  • Das Sommersemester wird bezüglich Langzeitstudiengebühren pauschal nicht mitgerechnet.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen verzichten auf den Abschluss einer Krankenversicherung, wenn Studierende in einem Semester im Ausland verbleiben und von dort an der Online-Lehre teilnehmen. Die Immatrikulation ist auch ohne Krankenversicherung möglich, die Versicherungspflicht entsteht erst bei Grenzübertritt nach Deutschland.
  • Befristungen zur Qualifikation nach Wissenschaftszeitvertragsgesetz können um sechs Monate verlängert werden, sofern sie zwischen dem 1. März und 30. September 2020 bestehen.
  • Die Graduiertenförderung des Landes kann auf Antrag um sechs Monate verlängert werden.

Über alle wichtigen Entscheidungen und Vorgaben werden Sie je eigens informiert und finden Sie wichtige Hinweise auf unserer Website.

Die ganz große Frage richtet sich natürlich auf das kommende Wintersemester mit Vorlesungsstart zum 2. November und Vorlesungsende am 20. Februar. Auch in der Landespräsidentenkonferenz und den Abstimmungsrunden mit dem Land wird hierüber gesprochen. Seitens der Hausleitung unseres Wissenschaftsministeriums herrscht die Auffassung, dass digitale Angebote auch dann noch eine bedeutende Rolle spielen sollen, jedoch ergänzt um geeignete Präsenzveranstaltungen. Niemand kann derzeit sicher sagen, wie sich die Pandemielage entwickelt, wobei jedoch überwiegend ein Ansteigen der Infektionen mit Beginn der kälteren Monate erwartet wird. Ob es sich dabei um eine größere Welle oder eher einzelne Herde handeln wird, bleibt offen.

In sämtlichen Beratungsrunden einschließlich Senat besteht jedoch Übereinkunft, dass wir zur Planungssicherheit der Studierenden und Lehrenden bei aller Unsicherheit frühzeitig schon zu Ende der jetzigen Vorlesungszeit den großen Handlungsrahmen festlegen sollten. Nicht zuletzt sollten wir das auch im Hinblick auf die internationalen Bewerbungen und Studierenden tun, die frühzeitig ihre Einreise bzw. Rückkehr planen müssen, wenn Präsenzveranstaltungen stattfinden. Wie auch an anderen Hochschulen planen wir aktuell ein Semester im Mischformat mit digitalen Angeboten, ergänzt um Präsenzveranstaltungen. Wichtig ist dabei, dass uns ein größerer Lock-Down nicht „vernichtend“ treffen darf und wir handlungsfähig bleiben. Gleichzeitig wollen wir noch bis Beginn des Wintersemesters entscheidungsfähig hinsichtlich der Durchführung von Präsenzveranstaltungen sein.

Wir überlegen aktuell, die großen Veranstaltungen und Vorlesungen im Online-Betrieb, kleinere Seminare und vor allem Erstsemesterangebote, aber auch Veranstaltungen für Abschluss-Semester im Präsenzformat umzusetzen und behalten uns für eine Reihe mittelgroßer Veranstaltungen die Entscheidung zu einem späteren Zeitpunkt vor. Auf größere Kongresse und ähnliches vor Ort werden wir noch verzichten müssen und verweisen hier ebenfalls auf Online-Versionen. Hinsichtlich dieses Mischformats sind wir auch mit den anderen Hochschulen einig, die einen ähnlichen Weg gehen, je nach hochschultypischer Gewichtung. Eine genauere Planung stellen wir seitens des Präsidiums Anfang Juli dem Senat vor.

Die gelegentlich vorgetragene Sorge, dass unter dem Mantel der Corona-Schutzmaßnahmen die Präsenz-Universität dauerhaft Schaden nehmen könnte und quasi schleichend ins Digitale verwandelt wird, ist unbegründet. Auch in der Landes- und Bundespolitik besteht keine derartige Ambition. Mit der Hausleitung unseres Ministeriums besteht ganz im Gegenteil ein ausdrückliches Einvernehmen hinsichtlich des Wertes der Präsenz-Hochschule. Digitale Lehrformate stellen hier zwar eine Chance in Pandemiezeiten dar, sind aber nicht als Dauerlösung vorgesehen und gewollt. Es kommt momentan lediglich darauf an, unter Pandemiebedingungen den Lehrbetrieb und größtmöglichen Schutz aller Beteiligten „unter einen Hut“ zu bringen.

Dennoch ist Corona zum großen Glück nicht alles, läuft unser Universitätsbetrieb weiter und haben wir auch anderes berichten:
So wurde zum Beispiel vor Kurzem die Website im neuen Erscheinungsbild und mit neuer Leistungsbreite in Betrieb genommen. Allen Beteiligten und insbesondere dem Web-Team unter Leitung von Eric Schümann hierfür ein großes Dankeschön.

Die ZLV-Gespräche zwischen Land und Hochschulen haben aktuell in einer ersten Runde begonnen, wobei insgesamt zwei bis drei Gesprächsrunden vorgesehen sind, bevor zusammen mit der neuen Rahmenvereinbarung V von 2021 bis 2025 darüber gemeinsam im Herbst beschlossen werden soll. Hinsichtlich der Rahmenvereinbarung überweist der Landtag die Vorlage noch vor der Sommerpause zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse, bevor er dann im September oder Oktober in zweiter Lesung beschließt. Ob es hier unter der Last der zusätzlichen Corona-Kosten zu Abstrichen kommen wird, wissen wir aktuell noch nicht. Es bleibt also spannend. Zu diesen Mitteln des Landes kommen dann noch die Bundesmittel aus dem Zukunftsvertrag, über dessen Umsetzung in Thüringen mit den Hochschulen ebenfalls bis Ende 2020 Klarheit bestehen soll.

Wie bei unserem letzten Rundbrief gilt auch diesmal: Lassen Sie uns geduldig, stark, erfindungsreich und improvisationsoffen diese Krise gemeinsam meistern und bestehen. Bleiben Sie in allen Gefahren beschützt und behalten Sie Ihre Zuversicht. Ihnen allen die allerbesten Wünsche.

Walter Bauer-Wabnegg und das gesamte Präsidium

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