Seit Jahren zeigen viele Umfragen: Die überwiegende Mehrheit der deutschen Bevölkerung möchte keine gentechnisch veränderten Pflanzen. Und entsprechend sind den Möglichkeiten der Nutzung von Gentechnik in der Züchtung neuer Pflanzensorten durch eine umfassende Gesetzgebung enge Grenzen gesetzt. Aktuell ist in Deutschland sogar der Anbau jeglicher gentechnisch veränderter Pflanzen verboten. Wenn dann dennoch gentechnisch veränderte Pflanzen in den Umlauf kommen, wie im vergangenen Sommer bei Petunien geschehen, werden umfangreiche Maßnahmen zu deren Vernichtung ergriffen. Das setzt aber voraus, dass man gentechnisch veränderte Pflanzen erkennen kann. Inzwischen ist die Entwicklung der Techniken dem Gesetzgeber quasi davongelaufen. Bei modernen Verfahren des sogenannten "Genome Editing" ist noch nicht einmal geklärt, ob diese überhaupt unter das Gentechnikgesetz fallen. Und man kann anhand von Analysen der DNA-Sequenzen auch nicht nachweisen, ob die Pflanzen das Resultat von "Genome Editing" sind.
Im Vortrag von Prof. Dr. Hohe geht es daher darum, was die "alten" von den "neuen" Techniken unterscheidet, was damit möglich ist und warum sich der Gesetzgeber so schwer mit der Anpassung der Gesetzgebung tut.
In der letzten Veranstaltung der Ringvorlesung am 12. Dezember spricht dann Prof. Dr. Matthias Gather über "Perspektiven der Mobilität zwischen technischer Innovation und Änderungen des Verhaltens".
Weitere Informationen finden Sie unter: www.uni-erfurt.de/ringvorlesungen