Neue KI-Freigabeerklärung & Orientierungshilfen

Der Senatsausschuss für Studienangelegenheiten hat die Einführung einer neuen Freigabeerklärung zur Regelung und Dokumentation der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Studium, Lehre und Prüfungen beraten. Die neue Freigabeerklärung steht ab sofort zur Verfügung und kann bereits im laufenden Semester parallel zur bisherigen Version genutzt werden. Ab dem Wintersemester 2026/27 soll ausschließlich die neue Freigabeerklärung verwendet werden.

Wichtig:

Sofern keine ausdrücklichen Regelungen zur Nutzung von KI getroffen werden, bestehen grundsätzlich keine Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von KI-Tools. Eine klare Festlegung und Kommunikation der Rahmenbedingungen ist daher erforderlich.

Neue Freigabeerklärung
Bisherige Freigabeerklärung

Die Freigabeerklärung ist als anpassbare Vorlage (Baukasten) konzipiert. Lehrende legen darin fest, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen KI-Tools in Lehrveranstaltungen und Prüfungen genutzt werden dürfen.

Hinweise zur Anwendung

  • Die Verantwortung für die Festlegung und Kommunikation der zulässigen KI-Nutzung liegt bei den Lehrenden.
  • Studierende sind über die geltenden Regelungen zu informieren und verpflichtet, diese einzuhalten.
  • Die Vorlage ist an die jeweiligen Anforderungen der Lehrveranstaltung oder Prüfung anzupassen. Die im Word-Dokument gelb markierten Passagen können und sollen entsprechend spezifiziert werden.
  • Die jeweils angepasste Freigabeerklärung sollte auf den Webseiten der Professuren oder Fakultäten sowie in den Moodle-Räumen der betreffenden Lehrveranstaltungen veröffentlicht werden.
  • Innerhalb von Studiengängen empfiehlt sich eine abgestimmte Vorgehensweise bei der Festlegung von Regelungen.

Die Eigenständigkeitserklärung bleibt unverändert bestehen.

Orientierungshilfen

Als Orientierungshilfe zum Umgang mit und zur Zitierung von KI-generierten Inhalten können folgende Materialien und Referenzen herangezogen werden:

eTeach-Netzwerk Thüringen

Handreichung der Universität Basel

Evaluation

Die neue Freigabeerklärung wird regelmäßig evaluiert. Rückmeldungen von Lehrenden an vps@uni-erfurt.de sind ausdrücklich erwünscht.

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