In den letzten Jahren hat die Künstliche Intelligenz (KI) enorme Fortschritte gemacht und bietet uns neue Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung und Innovation. Insbesondere generative KI-Modelle, die in der Lage sind, Texte, Bilder und andere Inhalte zu erzeugen, haben das Potenzial, viele unserer Arbeitsprozesse zu verbessern. Um sicherzustellen, dass wir diese Technologien verantwortungsvoll und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben einsetzen, möchten wir Ihnen einige wichtige Informationen mitteilen.
Mit der Einführung der KI-Verordnung der Europäischen Union (AI Act), die am 2. August 2024 in Kraft getreten ist, hat die Europäische Union einen rechtlichen Rahmen geschaffen, um den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) zu regulieren und sicherer zu gestalten. Die Verordnung zielt darauf ab, die Grundrechte der EU-Bürger*innen zu schützen, Rechtssicherheit zu schaffen und verbindliche Standards für den Betrieb von KI-Systemen festzulegen. Am 2. Februar 2025 trat eine zentrale Bestimmung KI-VO in Kraft: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass alle beteiligten Personen über die notwendige KI-Kompetenz verfügen (Artikel 4). Da an der Universität Erfurt mehrere Produkte mit KI-Elementen im Einsatz sind, haben wir für Sie auf folgender WebseiteInformationen zusammengestellt.
An dieser Stelle sei auf zwei Chat-Anwendungen hingewiesen, die Sie datenschutzkonform nutzen können.
Für Studierende und Mitarbeitende steht ein Zugang über die AcademicCloud zur Verfügung:
- Außerdem können sich Universitätsangehörige mit der Universitätsemailadresse beim Tool Chat AIder AcademicCloud anmelden und verschiedene KI-Modelle nutzen. Dies ist ein Angebot der Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbH Göttingen (GWDG). Chatinhalte fließen nicht in das Training der Sprachmodelle ein. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
Für Mitarbeitende steht ein Zugang über HAWKI zur Verfügung:
- Das IT-Zentrum der Thüringer Hochschulen ermöglicht den Mitarbeitenden der Thüringer Hochschulen über ein Webportal die Nutzung von generativer KI. Dabei kann aktuell zwischen den beiden Modellen OpenAI GPT-4o und OpenAI GPT-4o-mini gewählt werden. Dabei werden keine personenbezogenen Daten der Mitarbeitenden an OpenAI übermittelt, lediglich der Chat wird an ChatGPT gesendet. Chatverläufe werden serverseitig gespeichert und sind bei erneuter Anmeldung am Dienst verfügbar. Chatinhalte fließen nicht in das Training des Sprachmodells ein. Die Nutzung ist für Mitarbeitende nach Auswahl der Institution und Login über Shibboleth unter folgendem Linkmöglich. Die Datenschutzerklärung finden Sie hier.
Weitere Tools, die KI nutzen, finden Sie in unserer Softwareliste.
Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeiten der KI zu nutzen und gleichzeitig sicherzustellen, dass wir dies auf eine verantwortungsvolle und ethische Weise tun. Die Kolleg*innen in Führungspositionen sind gebeten, ihren Beschäftigten den notwendigen Raum für die Befassung mit diesem Thema einzuräumen.

