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„Allgemeine Bestimmungen für Promotionen an der Universität Erfurt“ treten zum 1. April in Kraft

Zum 1. April 2020 treten die „Allgemeinen Bestimmungen für Promotionen an der Universität Erfurt“ in Kraft. Sie geben den einzelnen Promotionsordnungen in den darin geregelten Punkten einen einheitlichen rechtlichen Rahmen.

Im Wesentlichen sind darin Regelungen abgebildet, die sich bislang in allen Promotionsordnungen wiederfinden und es sind keine abweichenden (bzw. einschränkenden) Regelungen getroffen worden. Ausnahmen bilden die Regelungen zur Betreuungsvereinbarung und dem vorgegebenen Muster, die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Datenerhebung von Promovierenden sowie die Schaffung einer expliziten Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der für die Durchführung von Promotionsverfahren notwendigen Daten mittels eines softwarebasierten Erfassungssystems (Docata 2.0). Das Dokument steht zusammen mit seinen Anlagen auf der Website der Uni Erfurt zum Download zur Verfügung.