Das bedeutet:
- Zutritt zur Bibliothek haben nur Personen, die einen 3G-Status nachweisen können, d.h. gegen COVID 19 geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind.
- Das entsprechende Zertifikat kann durch das hierzu berechtigte Personal kontrolliert werden, u.a. durch Bibliothekspersonal, studentische Aushilfskräfte oder Mitarbeiter*innen des Wachdienstes.
- Neben dem jeweiligen Nachweis muss auch ein Identitätsnachweis (z.B. thoska, Personalausweis, Pass) mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
- Wenn jemand den geforderten 3G-Nachweis nicht vorlegen kann, wird ihm/ihr der Zutritt zum Bibliotheksgebäude nicht gestattet.
Die bisher geltenden Regeln zum Tragen von medizinischen Schutzmasken, zum Einhalten von mind. 1,50 m Abstand im Gebäude und zur Kontaktdatenerfassung bleiben bestehen.
Wir danken allen Nutzerinnen und Nutzern für ihr Verständnis und die Unterstützung der aktuellen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Bleiben Sie gesund!