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Geschlechtergerechte Sprache im allgemeinen Schriftverkehr

Der Senat der Universität Erfurt hat auf Vorschlag des Gleichstellungsbeirats in seiner Sitzung am 8. Juli über die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache im allgemeinen Schriftverkehr, in Stellenausschreibungen in Studien- und Prüfungsordnungen sowie Rechts- und Verwaltungsvorschriften entschieden. Der Beschluss löst einen älteren Senatsbeschluss aus 2011 ab und fasst die inzwischen üblich gewordenen geschlechterneutralen Sprachregelungen zusammen.

Denn seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom 10.10.2017, der das allgemeine Persönlichkeitsrecht die geschlechtliche Identität auch jener Personen schützt, „die weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind“, ist eine umfassend geschlechtergerechte Sprache in vielen Bereichen zur geübten Praxis geworden. Das gilt auch für die Universität Erfurt: So hält die Geschäftsordnung der zentralen Verwaltung zur Verwendung geschlechtsneutralen Formulierungen an, Ausschreibungen richten sich durch die Verwendung des Gendersterns nicht mehr nur an Männer und Frauen, Zeugnisse und Formulare sind entsprechend angepasst worden.

Vor diesem Hintergrund soll an der Universität Erfurt künftig eine geschlechtergerechte Sprache verwendet, die sowohl in der Ansprache von Personengruppen als auch in der persönlichen Anrede, etwa bei automatisierten Schreiben alle Geschlechter gleichermaßen berücksichtigt.
Bei der Ansprache von Personengruppen:

  • durch geschlechtsumfassende Formulierung, etwa Partizipialformen, Funktionsbezeichnungen, neutrale Endungen und neutrale Pronomina (z.B. Beispiel Studierende, Mitarbeitende, Teilnehmende, Lehrkräfte, alle - statt jeder usw.)
  • durch die Verwendung des Gendersterns: Zwischen dem Wortstamm, bzw. der männliche Flexionsendung und der weiblichen Flexionsendung wird ein Asterisk(*) eingefügt. Dadurch werden in aller Kürze auch jene Menschen angesprochen, die durch die männliche und weibliche Form nicht angesprochen werden, ohne den Lesefluss zu stören (z.B. Geschäftsführer*in, Dozent*in usw.)

Bei persönlicher Anrede von großen Gruppen:

  • durch genderneutrale Anrede mit Vor- und Zunamen in automatisierten Serienbriefen (z.B. Sehr geehrte*r Kim Schmidt). Das stellt sicher, dass sich alle angesprochen fühlen. Im persönlichen Kontakt und Schriftverkehr wird geschlechtergerechte Sprache kontext- und zielgruppenspezifisch angewendet.

In Zeugnissen:

  • Bei der Verleihung akademischer Grade aufgrund einer bestandenen Hochschulprüfung wird auf den Zusatz „Herr / Frau“ verzichtet.

In Formularen:

  • Bei Formularen wird neben weiblich und männlich eine dritte Option ermöglicht, sofern es die technischen Möglichkeiten zulassen.

Das Gleichstellungsbüro entwickelt derzeit gemeinsam mit Studierenden eine Online-Handreichung zur Anwendung geschlechtergerechter Sprache mit weiterführenden Informationen und steht bei Fragen zur Verfügung.