wesentliche Änderungen:
- für die Tarifbeschäftigten:
- Tariferhöhung zum 1. Januar 2017
- bei einem Tabellenentgelt unter 3.200 EUR brutto um 75,00 EUR (Festbetrag)
- bei einem Tabellenentgelt ab 3.200 EUR brutto um 2,0 %
- Tariferhöhung zum 1. Januar 2018 um weitere 2,35 %
- Erhöhung der Bemessungssätze für die Jahressonderzahlung (Angleichung an das Tarifgebiet West)
- Einführung einer neuen Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15
- Auszubildende und PraktikantInnen:
- Erhöhung des monatlichen Entgelts zum 1. Januar 2017 um 35,00 EUR (Festbetrag)
- Erhöhung des monatlichen Entgelts zum 1. Januar 2018 um weitere 35,00 EUR (Festbetrag)
- Erhöhung des Bemessungssatzes für die Jahressonderzahlung
- Tariferhöhung zum 1. Januar 2017
- für die Beamtinnen und Beamten:
- Anhebung der Grundgehälter
- zum 1. Januar 2017 um 1,8 %
- zum 1. Januar 2018 um weitere 2,35 %
- Anhebung der Grundgehälter
Näheres entnehmen Sie bitte den einschlägigen Tarifverträgen und Gesetzen. Für Rückfragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Dezernats 2 gern zur Verfügung.