Tariferhöhung / Beamtenbesoldung

Nach der Tarifeinigung am 17. Februar 2017 ist nun auch das Gesetz zur Anpassung der Beamtenbesoldung vom 13. September 2017 rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

wesentliche Änderungen:

  • für die Tarifbeschäftigten:
    • Tariferhöhung zum 1. Januar 2017
      • bei einem Tabellenentgelt unter 3.200 EUR brutto um 75,00 EUR (Festbetrag)
      • bei einem Tabellenentgelt ab 3.200 EUR brutto um 2,0 %
    • Tariferhöhung zum 1. Januar 2018 um weitere 2,35 %
    • Erhöhung der Bemessungssätze für die Jahressonderzahlung (Angleichung an das Tarifgebiet West)
    • Einführung einer neuen Stufe 6 in den Entgeltgruppen 9 bis 15
    • Auszubildende und PraktikantInnen:
      • Erhöhung des monatlichen Entgelts zum 1. Januar 2017 um 35,00 EUR (Festbetrag)
      • Erhöhung des monatlichen Entgelts zum 1. Januar 2018 um weitere 35,00 EUR (Festbetrag)
      • Erhöhung des Bemessungssatzes für die Jahressonderzahlung

  • für die Beamtinnen und Beamten:
    • Anhebung der Grundgehälter
      • zum 1. Januar 2017 um 1,8 %
      • zum 1. Januar 2018 um weitere 2,35 %


Näheres entnehmen Sie bitte den einschlägigen Tarifverträgen und Gesetzen. Für Rückfragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Dezernats 2 gern zur Verfügung.