Gasthörer*innen

Dauer: 1 Semester [verwaltungsgebührenpflichtig]

Über die Veranstaltungsreihen zum lebenslangen Lernen hinaus haben Interessierte die Möglichkeit, als Gasthörer*innen an Vorlesungen der Universität Erfurt teilzunehmen.

Was ist eine Gasthörerschaft?

Die Gasthörerschaft ist eine Möglichkeit, an Vorlesungen der Universität Erfurt teilzunehmen. Sie ist ein offenes Bildungsangebot der Universität im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages zur wissenschaftlichen Weiterbildung.

Unabhängig davon können Sie für die Nutzung der Bibliothek einen Nutzerstatus erwerben.

Anmeldung in der Universitätsbibliothek

Wer kann Gasthörer*in werden?

Der Zugang zur Gasthörerschaft ist grundsätzlich offen. Die Gasthörerschaft ist nicht an Altersbeschränkungen, spezielle Zugangsvoraussetzungen (z.B. Abitur oder Berufsausbildung), an einen beruflichen Status, an einen bestimmten Wohnort oder andere personenspezifische Merkmale gebunden. Auch Flüchtlinge sind als Gasthörer*innen eingeladen.

Welchen Status haben Sie als Gasthörer*in?

  • Sie werden mit dem Status „Gasthörer*in“ eingeschrieben und erhalten einen Gasthörerausweis.
  • Sie nehmen am Vorlesungsbetrieb der Universität teil und sitzen gemeinsam mit den Studierenden in Veranstaltungen.
  • Sie haben als Gasthörer*in keinen Anspruch Leistungsnachweise zu erwerben. Die Teilnahme an Prüfungen ist nicht zulässig.

Achtung: Mit dem Gasthörerausweis sind Sie nicht zur kostenlosen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in Erfurt bzw. der Deutschen Bahn berechtigt.

Wie wird man Gasthörer*in?

  • Wählen Sie sich aus dem gesamten Lehrveranstaltungsangebot der Universität, die Ihren persönlichen Interessen entsprechenden Vorlesungen aus. Eine Übersicht darüber erhalten Sie durch das Vorlesungsverzeichnis.
  • Danach überweisen Sie die Gebühren. Die Angaben zur Kontoverbindung der Universität Erfurt entnehmen Sie der Seite 2 des Antrages auf Registrierung als Gasthörer*in. Ihren ausgefüllten Antrag reichen Sie zusammen mit dem Nachweis der vorher entrichteten Gebühr (bitte den Einzahlungsbeleg zum Nachweis mitbringen) bis Ende der 2. Vorlesungswoche des laufenden Semesters bei Dezernat 1: Studium und Lehre der Universität Erfurt ein.
  • Flüchtlinge werden gebeten, mit dem Antrag persönlich im Dezernat 1: Studium und Lehre vorzusprechen.
  • Ihren Gasthörerausweis erhalten Sie anschließend per Post. Die Gasthörerschaft gilt jeweils für ein Semester (Sommer- oder Wintersemester).

Antrag auf Registrierung als Gasthörer(in)

Vorlesungsverzeichnis

Was kostet Sie die Gasthörerschaft?

Die Gasthörergebühr beträgt 50 € pro Semester.

Wer ist mein/e Ansprechpartner*in?

Studierendenangelegenheiten (Dezernat 1: Studium und Lehre)
Studierendenangelegenheiten
(Dezernat 1: Studium und Lehre)
Verwaltungsgebäude / Erdgeschoss (Haupteingang)
Sprechzeiten
persönlich: montags bis donnerstags 12-15 Uhr sowie nach Vereinbarung

telefonisch: montags bis freitags 9-11:30 Uhr