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Änderungen beim Impf- bzw. Genesenenstatus

Aufgrund der jüngsten Änderungen hinsichtlich der Voraussetzungen des Impf- bzw. Genesenenstatus' ist es unter Umständen erforderlich, dass die Listen zur Erfassung des 2G-Status an der Universität Erfurt aktualisiert werden.

Die Voraussetzungen für einen vollständigen Impfschutz (insbesondere Anzahl der Impfungen und Kombination der Impfstoffe) sind auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts zu finden, die des Genesenenstatus' (Verkürzung von sechs Monaten auf 90 Tage) auf der Website des Robert-Koch-Instituts (RKI). Das Dezernat 2: Personal bittet alle Beschäftigten der Uni, sich über ihren individuellen Status zu informieren.

Sollten Beschäftigte bei ihrem jeweiligen Fachvorgesetzten freiwillig eine Angabe zu ihrem 2G-Status gemacht haben und sollte sich bei ihnen eine Änderung ihres Status ergeben haben, sind sie sind verpflichtet, die Änderung dem jeweiligen Fachvorgesetzten zu melden. Darüber hinaus ist es natürlich weiterhin möglich, den Status neu erfassen zu lassen, bspw. wenn zwischenzeitlich ein entsprechender Impfschutz erworben wurde.

Beschäftigte, die weder als geimpft noch als genesen gelten bzw. die ihren 2G-Status nicht angeben möchten, müssen weiterhin täglich eine Bescheinigung über ein negatives Testergebnis vorzeigen.