Das Jahr 1826 stellt in der europäischen Dynastiegeschichte eine entscheidende Zäsur dar: Im November des Jahres entstand durch den Erbvertrag von Hildburghausen das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha, dessen Herrscherhaus im 19. und frühen 20. Jahrhundert durch eine geschickte Heiratspolitik verwandtschaftliche Beziehungen mit einer Vielzahl regierender Fürstenhäuser knüpfte und in mehreren europäischen Ländern auf den Thron gelangte. Schon die Entstehung des Herzoghauses beruhte auf einer Heirat, der 1817 aus politischen Gründen geschlossenen Ehe Herzog Ernsts von Sachsen-Coburg-Saalfeld (1784–1844) mit Prinzessin Luise von Sachsen-Gotha und Altenburg (1800–1831), der Tochter des vorletzten Gothaer Herzogs August. Obwohl diese Verbindung wesentlich dafür war, dass sich die Coburger Linie gegenüber den anderen ernestinischen Häusern durchsetzen konnte, ließ sich Ernst I. bereits im Jahr der Gründung des neuen Herzogtums von seiner Ehefrau scheiden. Bereits zwei Jahre zuvor war Luise nach St. Wendel im Fürstentum Lichtenberg (im heutigen Saarland) verbannt worden, getrennt von ihren beiden Söhnen, mit denen sie fortan keinerlei Kontakt mehr haben durfte.
Die vom Forschungszentrum Gotha und der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel gemeinsam geplante Tagung nimmt anlässlich des 200-jährigen Jubiläums der Entstehung des neuen Herzogtums solche Fälle geschiedener hochadeliger Frauen vom 16. bis zum frühen 19. Jahrhundert erstmals systematisch in den Blick. Neben bekannten Beispielen wie der englischen Königin Katharina von Aragon (1485–1536), der als „Prinzessin von Ahlden“ berühmt gewordenen hannoverschen Kurprinzessin Sophie Dorothea (1666–1726) oder der dänischen Königin Caroline Mathilde (1751–1775) steht eine Vielzahl weiterer Fälle, die bislang von der historischen Forschung wenig oder keine Beachtung gefunden haben. Dazu gehört auch eine Zeitgenossin Luises: Elisabeth Christine Ulrike von Braunschweig-Wolfenbüttel (1746–1840) wurde 1769 von ihrem Ehemann Friedrich Wilhelm II. von Preußen geschieden und nach Stettin verbannt, wo sie die restlichen 70 Jahre ihres Lebens verbrachte.
Einzelne Fälle haben dabei als ,tragische Frauenschicksale‘ durchaus mediale Beachtung gefunden; bisweilen handelte es sich bereits zeitgenössisch um hochgradig diskursive Ereignisse, die in Pamphleten, Zeitungen oder auf Medaillen verhandelt wurden. Die dahinterliegenden Motive und Zusammenhänge, etwa die in diesen Trennungen sichtbar werdenden komplexen rechtlichen Aspekte von Eheschließungen mit herrschafts- und machtpolitischer Konnotation, sind bislang allerdings noch nicht umfassend untersucht worden.
Ziel der Tagung ist eine systematische Analyse verschiedener, ähnlich gelagerter Beispiele von Frauen aus dem Hochadel, die verstoßen und/oder deren Ehen geschieden wurden. Gleichermaßen von Relevanz sind versuchte Scheidungen und die Gründe, warum diese letztendlich nicht erfolgten. Warum wurden Scheidungen angestrebt? Welche Akteure waren beteiligt? Wer intervenierte auf wessen Seite? Wie erfolgten die jeweiligen rechtshistorischen oder juristischen Argumentationen im Detail? Wurde die Trennung auch medial zum Thema? Inwieweit haben sich die betroffenen Frauen dazu selbst brieflich oder literarisch geäußert? Im Zentrum der Analyse stehen vor allem Fälle aus den beiden Linien des Hauses Wettin sowie des Welfenhauses.