Strukturförderung

Struktur

Die Förderung universitätsinterner Vernetzung zwischen (Nachwuchs-) Wissenschaftler*innen verschiedener Fachbereiche und Einrichtungen sowie der Aufbau von Strukturen, die auch dem Anschub von Drittmittelvorhaben dienen, sind Kernanliegen der Universität Erfurt. Die Förderformate der „Strukturförderung“ unterstützen daher kooperierende Wissenschaftler*innen oder in Planung befindliche bzw. bereits etablierte Strukturen dabei, mittel- bis langfristige, meist interdisziplinäre Forschungsprogramme (weiter zu) entwickeln bzw. zu etablieren. Damit einhergehend dient die Unterstützung und Einrichtung dazu, Forschungsvorhaben im Rahmen einer Drittmittelförderung zu beantragen. Neben der finanziellen Förderung durch universitäre Mittel – basierend auf standardisierten, teilweise fristgebundenen Antragsverfahren – bietet das Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung individuelle Beratung und die strategische Begleitung der Antragsvorhaben bzw. Gruppen und Verbünde.

Forschungsgruppen

Das Förderformat „Forschungsgruppe“ richtet sich an Hochschullehrer*innen. Forschungsgruppen dienen der Vernetzung von mehreren Wissenschaftler*innen der Universität Erfurt und deren thematischen Forschungsinteressen, die sich in einem Forschungsprogramm strukturell bündeln lassen. Eine Forschungsgruppe verfolgt gemeinsam langfristige Vorhaben (Verbundprojekte), die Entwicklung und Akquise von Forschungsprojekten sowie den Aufbau von Kooperationen. Sie tragen zur strategischen Forschungsausrichtung der Universität bei.

Forschungsgruppen können für bis zu jeweils drei Jahre eingerichtet werden. Nach Einrichtung haben Sie die Möglichkeit, ein Jahresbudget von bis zu 10.000 Euro in Anspruch zu nehmen. Unter besonderen Bedingungen können Koordinationsstellen für Forschungsgruppen beantragt werden.

ANTRAGSTELLUNG UND EINRICHTUNG
Anträge zur Einrichtung einer Forschungsgruppe nimmt das Referat FuN bis 15.11.2023 entgegen. Bitte nehmen Sie im Vorfeld der Beantragung Kontakt zum Referat auf. Die Einrichtung erfolgt nach Prüfung des Antrags im Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung basierend auf einem Votum des Ausschusses für Forschung und Nachwuchsförderung und einen Beschluss durch das Präsidium. Das entsprechende Antragsformular können Sie in der Stabsstelle unter forschungsfoerderung@uni-erfurt.deerfragen. 

Weitere Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie unter Forschungsservice.

Leiterin des Referats
(Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung)
C02 Verwaltungsgebäude / Raum-Nr. 0.31
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
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Forschungsstellen

Das Förderformat „Forschungsstelle“ richtet sich an Hochschullehrer*innen und Postdocs. Forschungsstellen dienen der Etablierung von Einzelvorhaben von ein bis zwei Wissenschaftler*innen der Universität Erfurt sowie der Entwicklung und Einwerbung von kleineren Forschungsprojekten. Mittel- bis langfristige Projektvorhaben sollen in der Forschungsstelle gebündelt werden. Darüber hinaus können Kooperationen hergestellt oder ausgebaut und Mitglieder assoziiert werden.

Forschungsstellen werden auf Dauer eingerichtet. Sie erhalten keine finanzielle Grundförderung, können sich jedoch bevorzugt im Rahmen anderer Formate der universitätsinternen Förderung bewerben.

ANTRAGSTELLUNG UND EINRICHTUNG
Eine Forschungsstelle wird durch Anzeige über das Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung vom Präsidium eingerichtet.

Bitte kontaktieren Sie das Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung für eine Anzeige.

Weitere Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie unter Forschungsservice.

Julia Anijärv
Julia Anijärv
Forschungsförderung | Forschungsservice
(Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung)

Forschungsnetzwerke

Das Förderformat „Forschungsnetzwerke“ richtet sich an Hochschullehrer*innen und Hochschulangehörige. Forschungsnetzwerke dienen der Bündelung von Forschungsthemen bzw. der langfristig angelegten, gemeinsamen Bearbeitung eines Spektrums an Fragestellungen aus einem Themenfeld unter Beteiligung von kooperierenden Wissenschaftler*innen der Universität Erfurt. Zielstellung ist, Kooperation(en) zu stärken und gemeinsame Forschungsvorhaben (weiter-) zu entwickeln.

Wissenschaftler*innen, die sich als Gruppe etablieren möchten, aber noch kein gemeinsames Rahmenprogramm festgelegt haben, können den offiziellen Status eines „(Forschungs-) Netzwerks“ beantragen und führen. Forschungsnetzwerke können jedoch auch bereits ein Rahmenprogramm haben und aus ehemals universitätsintern oder drittmittelgeförderten Forschungsgruppen überführt worden sein.

ANTRAGSTELLUNG UND EINRICHTUNG
Die Beantragung eines Forschungsnetzwerks erfolgt auf Basis eines Antrags auf Einrichtung eines Forschungsnetzwerks an der Universität Erfurt, der über das Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung beim Präsidium einzureichen ist. Das Präsidium befindet anschließend über die formale Einrichtung eines neuen Forschungsnetzwerks.

Forschungsnetzwerke können jederzeit eingerichtet werden.

Weitere Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie unter Forschungsservice.

Julia Anijärv
Julia Anijärv
Forschungsförderung | Forschungsservice
(Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung)

Nachwuchsnetzwerke

Aktuell ist eine Beantragung von uni-interner Förderung für Nachwuchsnetzwerken nicht möglich.

Die Fördermöglichkeit soll dazu dienen, Nachwuchswissenschaftler*innen die Gelegenheit zu geben, bereits geplante Vernetzungstreffen (Workshops/Kleingruppentreffen) umzusetzen oder Vernetzungsinitiativen ins Leben zu rufen. Diese können inneruniversitär, regional, national oder international sein. Die Förderung dient als Anschub dafür, dass Nachwuchswissenschaftler*innen mittel- und langfristig eigene Netzwerke etablieren und sich davon ausgehend auch um eine drittmittelbasierte Finanzierung eines Nachwuchsnetzwerks (z.B. bei der DFG) bemühen können.

Auf Antrag können Netzwerke bzw. Netzwerkinitiativen mit max. 800 Euro p.a. unterstützt werden. Die Mittel stehen für Workshop- bzw. Tagungskosten, Reisekosten und ggf. auch für Honorarverträge eingeladener Gäste zur Verfügung. Verpflegungskosten und Tagegelder können nicht finanziert werden.
Die Förderung erfolgt zunächst für 12 Monate. Eine Weiterförderung ist möglich.

ANTRAGSTELLUNG UND VERGABE
Die Antragstellung ist jederzeit möglich. 
Die Vergabeentscheidung erfolgt nach Prüfung des Antrages im Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung durch ein Votum eines Mitgliedes des Ausschusses für Forschung und Nachwuchsförderung.

Weitere Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie unter Graduiertenservice.

Servicebüro (Team)
Allgemeine Anfragen Forschungsförderung
(Referat Forschungs- und Nachwuchsförderung)