Information zur Krankenversicherung

Grundsätzlich hat jeder Studienbewerber und jede Studienbewerberin bei der Immatrikulation (unabhängig vom Alter, der Fachsemesteranzahl, der Versicherungsart) vor der Einschreibung an einer Hochschule einen elektronischen Nachweis über den Versicherungsstatus durch eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland zu erbringen. Dies gilt auch bei einer Auslandsversicherung oder Privatversicherung.

Bitte beachten Sie bei einem Krankenkassenwechsel, dass Ihre neu gewählte Krankenkasse eine elektronische Meldung an die Universität Erfurt übermitteln muss.

Ausführliche Informationen zum Nachweis der Krankenversicherung entnehmen Sie bitte dem

Merkblatt zum Nachweis der Krankenversicherung
Information on proof of health insurance