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Die Institutionalisierung des Natur- und Völkerrechts: Die Universitäten Kiel, Greifswald und Rostock 1648–1806

Das Projekt befasst sich mit der Geschichte der Naturrechstlehre an den drei norddeutschen Universitäten Kiel, Greifswald und Rostock von 1648 bis 1806. Es will erforschen wie, in welchem Umfang und warum sich diese akademische Disziplin in der norddeutschen Küstenregion mit ihren unterschiedlichen politischen Kontexten entwickelt hat. Das Projekt basiert auf der etablierten Annahme, dass das Naturrecht für die intellektuelle Entwicklung und die Staatsbildungsbestrebungen der Zeit von großer Bedeutung war. Das allgemeine Ziel des Projekts ist es zu zeigen, dass das "moderne" Naturrecht auch an kleineren norddeutschen Universitäten eine wichtige Rolle spielte in dieser Hinsicht.

Laufzeit
07/2022 - 06/2026

Finanzierung
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) :
350 000 Euro

Projektleitung

Neben der Darstellung, dass viel Naturrecht gelehrt wurde, sollen folgende Fragen beantwortet werden: Was wurde gelehrt? Warum wurde es gelehrt und unter welchen Umständen? Und unterschied es sich aufgrund der unterschiedlichen politischen Situationen in der Region? Es ist allgemein bekannt, dass das Naturrecht maßgeblich zur Entwicklung "moderner" Staaten beigetragen hat, jedoch gab es viele verschiedene Arten von Staaten während der frühen Neuzeit; von Fürstenstaaten und Stadtstaaten bis hin zu Konglomeratstaaten und Imperien. Ebenso war das Naturrecht kein kohärentes Phänomen oder eine bestimmte Reihe von Ideen, sondern bestand, wie die neuere Forschung gezeigt hat, aus einer Vielzahl von Ideen, die formuliert wurden, um soziale und politische Strukturen zu legitimieren. Die Frage ist, inwieweit die Institutionalisierung des Naturrechts von den politischen Bedürfnissen des Staates abhängig war, und umgekehrt, inwieweit die Entwicklung der frühneuzeitlichen Staaten von bestimmten akademischen Lehren des Naturrechts abhängig war.

Dazu verfolgt das Projekt drei Untersuchungsstränge: a) die institutionelle Geschichte des Naturrechts, die den Prozess, den Umfang und die Gründe der Institutionalisierung des Naturrechts an den norddeutschen Universitäten analysiert; b) die prosopografische Geschichte des Naturrechts, die untersucht wann, wo und von wem Naturrecht gelehrt wurde; c) die Ideen- und Wissensgeschichte des Naturrechts, die sich mit den Inhalten des akademischen Naturrechts und den damit verfolgten Motiven befasst. Methodisch stützen sich die drei Untersuchungsstränge auf zwei Ansätze: erstens, die Erstellung und Analyse von bio-bibliografischen Profilen der ungefähr 110 bis 130 Naturrechtsgelehrten mittels einer bereits bestehenden prosopografischen Datenbank, und zweitens, durch eine vertiefende Analyse von archivalischen und gedruckten institutionellen, intellektuellen und biografischen Quellen zum Naturrecht.

Dieses Projekt kombiniert dementsprechend Intellectual History mit Prosopografie und Universitätsgeschichte in einer komparativen Studie der norddeutschen Universitäten. Damit geht das Projekt weit über die Studien zu einzelnen „großen Denkern“ hinaus und ermöglicht neue Einsichten in die Bedeutung und Funktion des frühneuzeitlichen Naturrechts.

Weitere Informationen finden Sie auf der

Projektwebsite (engl.)