Sprachkenntnisse, -kurse und -prüfungen
Sprachkenntnisse
Für die einzelnen Austauschprogramme werden unterschiedliche Sprachkenntnisse verlangt. Genaue Angaben darüber finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung.
Niveaustufenprüfungen
Wenn ein bestimmtes Sprachniveau verlangt wird, ist dieses durch eine standardisierte Niveaustufenprüfung nachzuweisen. Eine bloße Erwähnung eines Sprachniveaus im Notenbericht, die z.B. auf dem Eintrag im Abiturzeugnis beruht, ist nicht ausreichend und wird von den Gasthochschulen in der Regel nicht akzeptiert. Sie benötigen ein Zeugnis eines standardisierten Tests mit Noten(n) oder Punktzahl. Wenn Sie die Niveaustufenprüfung am Sprachenzentrum der Uni Erfurt abgelegt haben, erhalten Sie das Zeugnis im Anschluss an die Prüfung beim Sprachenzentrum.
Sprachkurse und -prüfungen am Sprachenzentrum der Uni Erfurt
Das Sprachenzentrum der Universität Erfurt bietet Sprachkurse und Prüfungen in den meisten gängigen Sprachen an. Diese sind für Studierende der Universität Erfurt kostenlos. Die Sprachprüfungen finden immer am Ende des Semesters statt, aber nicht jede Prüfung am Ende eines jeden Semesters. Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach den Terminen und melden sich an!
Für die Zulassung zur Niveaustufenprüfung Englisch B2 nach dem CEFR* gilt folgende Regelung:
- Es werden nur Studierende geprüft, die im Oxford Placement Test (OPT) mindestens 65 Punkte erreicht haben.
- Studierende, die mit weniger als 65 Punkten im OPT eingestuft wurden, werden nur geprüft, wenn sie am Sprachenzentrum einen Englischkurs auf B2-Niveau absolviert haben.
- Eine Ausnahme von dieser Regelung ist möglich, wenn ein längerer Aufenthalt in einem englischsprachigen Land nachgewiesen werden kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass für diese Studierenden die B2-Prüfung erlassen wird.
*CEFR = Common European Framework of Reference for Languages